3. Aktuelle Herausforderungen der EU

3.4. Migration und Krieg

Bei der Frage der Migration in der EU geht es darum, den Schutz der Menschenrechte und die Sicherheit der Grenzen in Einklang zu bringen.

Die Jahre 2015–2016 waren eine Zeit, die durch einen Anstieg illegaler Grenzübertritte in der EU gekennzeichnet war, und zu der sogenannten Migrationskrise führe.

Das Thema Migrationsmanagement und Grenzkontrolle beeinflusst die nationale und europäische Politik. Die betroffenen Menschen kommen hauptsächlich aus Südwestasien und Nordafrika (wie Afghanistan, Irak, Syrien und Teilen Afrikas). Menschen, die diese Länder verlassen, müssen oft riskante Routen über das Mittelmeer nehmen, um Europa zu erreichen. 

Zwischen 2014 und 2018 kamen 1,78 Millionen Menschen über das Mittelmeer in die EU. Eine Route, die viele Gefahren mit sich bringt. Davon meldete UN-Flüchtlingshilfswerk 16.045 Menschen als tot oder vermisst. Die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex wurde eingesetzt, um die Grenzen Europas zu sichern, die dafür Hightech-Überwachungssystem, Satelliten, Drohnen, Zäune und Kriegsschiffe einsetzt. 

Das Beispiel des EU-Türkei-Abkommens von 2016:

  • Es zielte darauf ab, Migranten aus Nicht-EU-Ländern zurückzuschicken.

  • Es wurde kritisiert, weil es die Grenzkontrollen außerhalb der EU-Grenzen verlagerte.

  • Es wurde kritisiert, weil es internationale Menschenrechtsstandards nicht respektierte.

In der EU gibt es unterschiedliche Meinungen zum Migrationsmanagement:

  • Einige Mitgliedstaaten unterstützen humanitäre Grundsätze, die Menschen und Menschenrechte schützen.

  • Andere Mitgliedstaaten befürworten strenge Kontrollen und geschlossene Grenzen.

Migrationsfeindliche politische Parteien stellen Migration oft als ein Problem dar, dass allein Europas und ihrer Bevölkerung dar, ohne die Realitäten zu betrachten, welche viele Personen in erster Linie dazu zwingen, zu emigrieren. Die Immigrationswellen fallen auch nicht allein auf Europa: So sind beispielsweise über 5 Millionen syrische Flüchtlinge nach Jordanien, in den Libanon und in die Türkei geflohen. 

Mit dem Schengen Übereinkommen hat die EU die Grenzen zwischen Europäsichen Staaten geöffnet oder zumindest gelockert. Die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU bedeutet, dass Migranten, sobald sie in die Grenzstaaten einreisen, in andere EU-Länder weiterreisen können. So entsteht eines der Probleme, dass die Frage der Grenzsischerung besonder auf die EU-Grenzstaaten fällt.

Das Dublin-Übereinkommen (1990/1997) übertrug dem ersten EU-Einreiseland die Verantwortung für die Asylbearbeitung. Dies legte die Verantwortung auf die Grenzstaaten. Somit tragen diese Länder viele der Kosten für Rettungseinsätze, die Unterbringung von Migrant*innen, die Kontrollen und sonstiges.. 

 

Die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedstaaten stellte die Einheit der EU auf die Probe. Während manche Länder wie Deutschland und Schweden viele Flüchtlinge aufnahemen, nicht zuletzt auch, weil es beliebte Ziele waren, limitierten viele mittel- und osteuropäischen Länder die Einreisebedingungen auf eine niedrige Zahl von Flüchtlingen. Dies führt zu Konflikten zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen: dem Gleichgewicht zwischen der Autorität der EU und der staatlichen Autonomie.

Das Beispiel des Krieges in der Ukraine:

Am 24. Februar 2022 marschierte Russland in die Ukraine ein. Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sind 5.374.780 Flüchtlinge aus der Ukraine in der EU für vorübergehenden Schutz registriert. Die höchsten Flüchtlingszahlen werden in Deutschland (1.340.360), Polen (977.980), der Tschechischen Republik (398.370), Spanien (259.050) und Rumänien (201.860) verzeichnet.

Am 4. März 2022 hat der Europäische Rat vorübergehenden Schutz für Menschen gewährt, die aus der Ukraine fliehen. Die EU hat konkrete Maßnahmen ergriffen, um Flüchtlingen zu helfen :

  • Schutz für Ukrainer*innen in der EU.

  • Humanitäre Hilfe.

  • Finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen.

  • Personen, die unter den Schutz der EU fallen, haben folgende Rechte:

    • Aufenthaltsrecht

    • Zugang zum Arbeitsmarkt

    • Medizinische Versorgung

    • Sozialfürsorge

    • Kinderbetreuung

    • Bildung für Kinder

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge zu verlängern.

Der Europäische Rat hat einen Rahmen verabschiedet, um die Rückkehr und Wiedereingliederung der Flüchtlinge in der Ukraine sicherzustellen, sobald die Umstände dies zulassen.



[1]  Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. (o. J.). Lage in der Ukraine. Abgerufen am 9. März 2026 von https://data.unhcr.org/en/situations/ukraine

[2] Rat der Europäischen Union. (o. J.). Wie die EU Flüchtlingen aus der Ukraine hilft. Abgerufen am 9. März 2026 von https://www.consilium.europa.eu/en/policies/ukraine-solidarity-refugee-from-ukraine/